Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Kein Startverbot für Himmelslaternen bei Abendveranstaltungen

von Harald Herrmann

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Kenntnis und internen Verwendung weisen wir sie auf ein Urteil des
VG Leipzig zu Himmelslaternen hin, über das die Zeitschrift "Stadt und
Gemeinde" berichtet hat.


Das Verwaltungsgericht hat in dem Fall die von der Stadtverwaltung verfügte
Untersagung eines Starts bedauerlicherweise gekippt.

Der Deutsche Feuerwehrverband hatte Ende Juli/Anfang August diesen Jahres
durch Herrn Präsidenten Walter Jonas (LFV NRW), DFV-Experte für
Vorbeugenden
Brand- und Gefahrenschutz, in verschiedenen Presseveröffentlichungen auf
unkontrollierbare Brandrisiken durch Himmellaternen hingewiesen. Auf die
Mitgliederinfo vom 30.07.2008 verweise ich.

Mit freundlichen Grüßen